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Das Krebsregister Aargau ist eine unabhängige Stiftung
mit einem kantonalen Auftrag.
Das Ziel des Krebsregisters ist es, gemäss Vorgaben des nationalen Krebsregistrierungsgesetzes Daten zu Krebserkrankungen in der Aargauer Wohnbevölkerung zu erheben und für die Krebsprävention, Früherkennung und verbesserte Versorgung von Krebspatienten zur Verfügung zu stellen.

Informationen zur Krebsregistrierung für Patienten

Ab 1. Januar 2020 ist das Krebsregistrierungsgesetz in Kraft. Damit gelten schweizweit einheitliche Rechte für Patienten – das Recht auf Information über die Weitergabe ihrer Daten und das Recht auf Widerspruch gegen die Registrierung.

Informationen zur Krebsregistrierung für Ärzte, Praxen und Spitäler

Mit dem Krebsregistrierungsgesetz wurde für die an der Diagnose und Behandlung von Krebserkrankungen beteiligten Ärzte und Gesundheitsinstitutionen eine Meldepflicht eingeführt.

Dokumente zum Krebsregistrierungsgesetz

Sie kennen die Bestimmungen des Krebsregistrierungsgesetzes und möchten ein spezifisches Dokument herunterladen.