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Datenschutz

Die Daten werden im Krebsregister mit höchster Vertraulichkeit und gemäss strengen Datenschutzauflagen des Krebsregistrierungsgesetzes und des kantonalen Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) behandelt. Das Register ist ermächtigt, die vorerst nicht anonymen Daten entgegenzunehmen. Für alle Auswertungen und Veröffentlichungen besteht dann aber die Verpflichtung, die Daten zu anonymisieren. Rückschlüsse auf Einzelpersonen sind nicht mehr möglich und deren Anonymität ist vollumfänglich und jederzeit gewahrt.

Dem Datenschutz wird im Krebsregister Aargau eine hohe Priorität beigemessen:

  • Alle Mitarbeiter der Stiftung Krebsregister Aargau unterliegen gemäss Artikel 321bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches der Geheimhaltung.

  • Vor Beginn ihrer Tätigkeit werden alle Mitarbeiter über die rechtlichen Bestimmungen aufgeklärt und unterschreiben eine Geheimhaltungserklärung.

  • Der Zugang zu den Räumlichkeiten der Stiftung ist ausschliesslich Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorbehalten.

  • Das Personal wird gezielt zum korrekten Umgang mit Patientendaten geschult.

  • Das Informatiknetz der Stiftung Krebsregister Aargau ist gemäss den aktuellen technischen Möglichkeiten vor unbefugtem Zugriff geschützt.

  • Der Zugang zum Informatiknetz erfolgt kontrolliert durch Benutzer-Logins und Protokollierung aller von Benutzern getätigten Aktionen.