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Krebsregistrierungsgesetz

Ab 1. Januar 2020 treten das Eidgenössische Krebsregistrierungsgesetz (KRG) und die zugehörige Verordnung (KRV) in Kraft. Durch die Meldung, Bearbeitung und Auswertung der Krebsdaten werden Krebserkrankungen künftig in der ganzen Schweiz vollzählig und einheitlich erfasst. Damit werden die nötigen Datengrundlagen geschaffen, um die Entwicklung von Krebserkrankungen zu beobachten, Massnahmen zur Prävention und Früherkennung zu erarbeiten, die Versorgungsqualität zu evaluieren und die Forschung zu unterstützen.

Über die nebenstehenden Links können Sie die offiziellen Informationen des Bundes und der nationalen Krebsregistrierungsstelle (NKRS) zum Krebsregistrierungsgesetz abrufen.